Erweiterte Forderungsausfalldeckung
Das bedeutet, besteht für Sie Versicherungsschutz über Ihren Vertrag, wenn Sie ein Dritter schädigt, der für den Schaden nicht aufkommen kann?
Opferhilfe
Wenn Sie Opfer einer rechtswidrigen Gewalttat geworden sind und eine körperliche Gesundheitsschädigung erlitten haben, erhalten sich von Ihren Privathaftpflichtversicherer eine Entschädigungsleistung auch dann, wenn ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Neuwertersatz
Werden auf Ihren Wunsch anstelle eines Zeitwertes auch die kompletten Wiederbeschaffungskosten ersetzt, um zum Beispiel Ärger mit geschädigten Nachbarn zu vermeiden?
Anerkannte Schadenersatzansprüche
Sind von Ihnen anerkannte Schadenersatzansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus mitversichert?
Schäden an oder Verlust von gemieteten oder geliehenen Sachen
Generell sind Schäden an oder der Verlust von gemieteten, gepachteten, geliehenen oder geleasten Sachen nicht versichert (z.B. ein geliehenes Elektrowerkzeug des Nachbarn). Diese Schäden können jedoch in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Glasschäden an gemieteten Wohnungen
In der Regel sind Glasschäden an Mietwohnungen ausgeschlossen, da der Mieter sich hiergegen über eine Glasversicherung versichern kann. Bei einigen Versicherern gilt dieser Ausschluss aber nur dann, wenn eine solche Versicherung auch tatsächlich abgeschlossen wurde, ansonsten wird der Glasschaden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Be-und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen
Die Be- und Entladung eines Kfz zählt zu dessen Verwendung und ist durch die sogenannte „Benzinklausel“ in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Besitzer des Kfz will den Schaden oft nicht über die bestehende Kfz-Versicherung regulieren, da dies zur Rückstufung seines Vertrages führt. Damit Sie den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, bieten besonders leistungsstarke Versicherer auch hierfür Versicherungsschutz.
Schäden durch Öffnen der Kfz-Tür
Sie sind Mitfahrer in einem fremden Kfz und verursachen beim Ein- oder Aussteigen einen Schaden am nebenan parkenden Fahrzeug. Die hier entstehenden Dellen oder Kratzer können teuer werden. Grundsätzlich ist dies ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, da der Schaden beim Gebrauch des Kfz entstanden ist. Bei Freunden und guten Bekannten ist es einem oft peinlich, die Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, da dies in der Regel zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts und damit einer Beitragserhöhung für den Versicherungsnehmer führt. Einige Versicherer bieten den Einschluss dieser Schäden auch über die Privathaftpflichtversicherung.
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung
Reguliert der Versicherer den Brandschaden auch dann voll, wenn Sie ihn durch eigenes grobfahrlässiges Verhalten, z. B. versehentlich nicht abgeschaltete Herdplatte oder eine unbeaufsichtigt gelassene brennende Kerze selbst verursacht haben?
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Übernimmt der Versicherer den Schaden auch dann in voller Höhe, wenn der Einbrecher durch ein versehentlich auf Kippe gelassenes Fenster in die Wohnung einsteigt?
Gilt Unterversicherungsverzicht vereinbart?
Ersetzt der Versicherer einen Teilschaden auch dann in voller Höhe, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Wert Ihres gesamten Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme?
Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Die Hausratversicherung ersetzt ohne entsprechende Leistungserweiterungen nur Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl / Beraubung, Leitungswasser und Sturm oder Hagel entstehen. Der Leistungsbaustein "Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat" bietet darüber hinaus einen besonders weitgehenden Versicherungsschutz. Egal, ob es sich um eine Sachbeschädigung, einen (Trick-) Diebstahl, Vandalismus, Unterschlagung, Internetbetrug oder eine andere Straftat handelt.
Entschädigungsleistung für Wertsachen
Grundsätzlich gelten Wertsachen ( Schmucksachen, Edelsteine, Perlen sowie Sachen aus Gold und Platin) bis zu dem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber, dass sich die Sachen in einem vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannten Wertschutzschrank befinden. Ein einfacher Möbeltresor oder Stahlschrank ist nicht ausreichend. Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen sowie Sachen aus Gold und Platin, Urkunden, Wertpapiere und Bargeld gelten außerhalb des Wertschutzschrankes nochmals deutlich niedrigere Entschädigungsgrenzen. Sie sollten die Entschädigungsgrenzen Ihres Vertrages prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Schäden durch Verkehrs- bzw. Transportmittelunfall
Auch auf Reisen führen Sie Hausratgegenstände mit sich. Neben Ihrer Kleidung oft ein Handy, eine Hand- oder Aktentasche, einen Geldbeutel und eventuell weiteres Reisegepäck. Diese Gegenstände können bei einem Unfall beschädigt werden oder abhandenkommen. Mit diesem Deckungsbaustein besteht hierfür Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages.
Rückreise-/ Reiseabbruchkosten
Wenn es während Ihres Urlaubs zu einem Schaden kommt, zum Beispiel durch einen Einbruch oder ein geplatztes Rohr, ist es oft erforderlich, sich schnell ein Bild von der Lage daheim zu verschaffen. Damit Sie neben dem verpatzten Urlaub nicht zusätzlich durch ungeplante Rückreise-/ Reiseabbruchkosten belastet werden, bieten viele Versicherer diese Erweiterung an.
Seng- und Schmor-, Rauch- und Rußschäden
Diese Schäden sind als Folge eines Feuers unproblematisch als Folgeschäden mitversichert. Für ein Feuer im versicherungsrechtlichen Sinne sind eine sichtbare Flammenbildung und die Fähigkeit des Feuers, sich aus eigener Kraft auszubreiten, unverzichtbare Voraussetzungen. Das klassische Beispiel eines Sengschadens ist die glühende Zigarette, die ein Loch in die Couch brennt. Heute treten Schmorschäden häufig in elektrischen Geräten auf, bei denen die Elektroleitungen zu stark erhitzen. Auch hier sind Rauch und Rußschäden oft die Folge und ohne die entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes ebenfalls nicht versichert.
Fahrraddiebstahl auch für über Nacht abgestellte Räder
Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl von Schlüsseln
Der Diebstahl von Schlüsseln erfolgt oft bei Handtaschen- oder Jackendiebstählen. In der Regel ist der Täter nicht an Ihren Wohnungsschlüsseln interessiert, trotzdem bleibt ein gewisses Restrisiko und vor allem ein sehr ungutes Gefühl.
Da es sich hier nicht um einen Einbruch-Diebstahl handelt, werden die nötigen Schlossänderungskosten nicht als Folgekosten ersetzt. Versicherungsschutz besteht nur über eine entsprechende Deckungserweiterung.
Sturmschäden auch auf dem Grundstück
Unbenannte Gefahren (Ausschlüsse sind zu beachten)
falls die Glasversicherung gewünscht wird:
Glaskeramikkochflächen inkl. Elektronik (sofern nur gemeinsam getauscht werden kann)
Blindwerden (undicht werden von Mehrscheiben-Isolierverglasungen)
Muschelausbrüche
Ihre Gebäudeversicherung
Ist die richtige Versicherungssumme / Wohnfläche dokumentiert?
Die häufigste Form ist die Berechnung mit Hilfe des fiktiven Wertes 1914. Dieser ist abhängig von der Art des Gebäudes, der Anzahl der Stockwerke, der Ausstattung und der qm-Fläche sowie der Verteilung auf die Stockwerke. Neuere Tarife arbeiten mit qm-Pauschaltarifen und geben keine zusätzliche Versicherungssumme für das Wohngebäude an.
Wichtig ist, dass Sie die Wohnfläche korrekt angeben. Bei einem späteren Aus- und Umbau oder Änderung der Nutzung, z. B. bei Kellerräumen, ist immer eine Anpassung des Vertrages erforderlich.
Gilt Unterversicherungsverzicht vereinbart?
Ist dies vereinbart, ersetzt der Versicherer einen Teilschaden auch dann in voller Höhe, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Wert Ihres Hauses höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung
Reguliert der Versicherer beispielsweise den Brandschaden auch dann voll, wenn Sie ihn durch eigenes grobfahrlässiges Verhalten, z. B. versehentlich nicht abgeschaltete Herdplatte oder eine unbeaufsichtigt gelassene brennende Kerze selbst verursacht haben?
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Übernimmt der Versicherer den Schaden auch dann in voller Höhe, wenn z.B. bei längerer Abwesenheit der Haupthahn der Wasserzuleitung nicht abgesperrt ist und über Tage das Haus vollläuft?
Einschluss von Schäden durch böswillige Beschädigung
Sind neben den Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm auch Schäden durch böswillige Beschädigung Dritter, wie z. B. die Beseitigung von Graffitischäden mitversichert?
Schäden durch Regen- und Schmelzwasser
Gelten Schäden durch eindringendes Regen- und Schmelzwasser eingeschlossen?
Ohne diese Vereinbarung gelten nur Schäden durch Leitungswasser versichert. Undichte Fugen oder Setzrisse können aber auch dazu führen, dass Regen oder Schmelzwasser in das Gebäude eindringt und Schäden verursacht.
Ersatz der Kosten für den Abtransport und Entsorgung auch für abgeknickte Bäume
Oft ist diese Erweiterung auf umgestürzte Bäume begrenzt. Hier ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme, dass die Bäume entwurzelt wurden. Für die Beseitigung von Bäumen, die im Stamm abbrechen, besteht dann kein Versicherungsschutz.
Ersatz von Leckortungskosten auch bei nichtversicherten Schäden
Ob ein Nässeschaden versichert ist, hängt von der Schadenursache ab. Um die Ursache zu finden, ist es häufig erforderlich, eine Leckortung zu beauftragen. Stellt sich dabei heraus, dass es sich um eine nicht versicherte Schadenursache handelt, hat der Versicherungsnehmer ohne diese Leistungserweiterung neben dem Wasserschaden auch die Kosten der Leckortung selbst zu tragen.
Ist der Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder inkl. Beschädigung eingeschlossen?.
Sind Mehrkosten infolge Technologiefortschritts und behördlicher Auflagen enthalten?
Tierbisse an elektrischen Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen
Ob auf dem Land oder in der Stadt, man wohnt nie allein. Freilaufende Katzen und Wildtiere streifen um Haus und Hof auf der Suche nach Unterschlupf und Nahrung – besonders in der kalten Jahreszeit. Nachtaktive Tiere wie Marder können uns dabei teuer zu stehen kommen: Haben sie sich erst einmal unbemerkt auf dem Dachboden eingenistet, richten sie mitunter erheblichen Schaden an.
Einschluss unbenannter Gefahren
Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch Bestandteil jeder Gebäudepolice. Die Sturmversicherung sieht beispielsweise vor, dass Schäden erst ab Windstärke acht versichert sind. Der Einschluss der unbenannten Gefahren sieht aber auch bei einer geringeren Windstärke Versicherungsschutz vor. Der Anprall von Gegenständen am Gebäude, z.B. ein Strommast oder Kran fällt auf das Dach, ist ebenfalls versichert.
Erweiterter Einschluss von Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Grundstücks
Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abgesichert. Die Standardbedingungen definieren den Leistungsbereich für Schäden aber nur im Gebäude selbst. Nicht versichert sind ohne eine entsprechende Erweiterung Schäden unter der Bodenplatte, Schäden außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Grundstück und Schäden außerhalb des Grundstücks bis zur Einleitung in den Kanal.
Insbesondere bei Gebäuden älter 30 Jahren ist zu prüfen, ob die in der Deckungserweiterung in der Regel vorhandene Entschädigungsgrenze ausreichend ist. Die Reparaturkosten liegen nicht selten im fünfstelligen Bereich. Hausbesitzer sollten hier nicht an der falschen Stelle sparen.
Vorsicht vor der Kernsanierungsklausel!
Einige Versicherer geben einen besonderen Rabatt, wenn ein älteres Gebäude kernsaniert wurde. Dazu gehört in der Regel die komplette Erneuerung von Dach, Fenstern, Elektroinstallation und Wasserzu- und -ableitungen sowie der sanitären Einrichtungen. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass z.B. die Rohrleitung an der beschädigten Stelle nicht ausgetauscht wurde, besteht kein Versicherungsschutz!
Eine einfache Badsanierung oder ein lediglich neuer Sicherungskasten erfüllen die Voraussetzung der Klausel nicht!
Versicherungsschutz für die erweiterten Elementargefahren
In der Hausrat- und Gebäudeversicherung können als Ergänzung zu den Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl; Leitungswasser und Sturm/ Hagel die erweiterten Elementargefahren eingeschlossen werden. Im Rahmen der erweiterten Elementarschadenversicherung leistet der Versicherer auch Entschädigung für Schäden durch
Überschwemmung
Rückstau
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Wegen der zunehmenden Starkregen- und Überschwemmungsereignisse im Zuge des Klimawandels ist dieser Einschluss in der Gebäudeversicherung unverzichtbar.
Auf diese Leistungen sollten Sie achten:
Leistung auch bei fehlender Rücksicherung (Rückstauklappe)
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Laut § 12 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Winsen (Luhe) müssen unterhalb der Rückstauebene (RSE) liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe usw. gegen Rückstau abgesichert sein.
Wenn keine anderen Angaben vorliegen, gilt als Rückstauebene (RSE) die Höhe der Straßenoberkante über der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung an die öffentliche Kanalisation.
Sofern sich im Gebäude Abläufe unterhalb der Straßenoberkante befinden, ist hierauf zu achten.
Verlangt der Versicherer den Nachweis der regelmäßigen Wartung von Rückstausicherungen in überflutungsgefährdeten Räumen?
Die meisten Versicherer verlangen, dass Sie vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten, d.h. regelmäßig gewartet wird. Dies müssen Sie im Schadenfall nachweisen. Nur wenige Versicherer verzichten auf diese Obliegenheit.
Gelten Teilüberflutungen und Schäden durch niederschlagsbedingten Anstieg des Grundwasserspiegels mitversichert?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ohne eine entsprechende Erweiterung die vollständige Überflutung des Grundstücks. Wichtig ist aber, dass der Versicherungsschutz auch auf Schäden als Folge von Teilüberflutungen (zum Beispiel Balkon, Terrasse, Souterrains, Kellertreppen) einschließt.
Besonders leistungsstarke Anbieter übernehmen Schäden durch einen witterungsbedingten Anstieg des Grundwassers sogar, ohne dass ein Austritt an die Oberfläche des Grundstücks erfolgt.
Als Versicherungsmakler weiß ich, worauf es in Sachen Sicherheit ankommt. Mit über 30-jähriger Erfahrung im Versicherungsgeschäft bin ich persönlich und individuell für Sie da.
Ich vertrete IHRE Interessen – unabhängig – gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Sprechen Sie mich an! Ich freue mich auf Sie!
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